Kurz erklärt: Erbbaurecht

Be­sonders für junge Familien mit wenig Ei­genkapital kann ein Erbbaurecht eine Alternative zum Kauf eines Baugrund­stücks sein.

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Kommunen, Kirchen und Stiftungen vergeben häufig Erbbaurechte. Be­sonders für junge Familien mit wenig Ei­genkapital kann ein Erbbaurecht eine Alternative zum Kauf eines Baugrund­stücks sein. Der Inhaber des Erbbau­rechts hat die Befugnis, das Grundstück zu bebauen. Er wird Eigentümer des Gebäudes, das Grundstück verbleibt dagegen beim bisherigen Eigentümer. Für die Nutzung des Grundstücks erhält der Eigentümer vom Erbbau berechtig­ten regelmäßige Zinszahlungen. Erb­baurechte werden üblicherweise mit einer Laufzeit von 75 bis 99 Jahren be­stellt. Das Erbbaurecht kann verkauft, verschenkt oder vererbt werden. Auch die Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken ist möglich. Dem Erbbau berechtigten kann ein Vorrecht auf Erneuerung oder ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden.